Klaus K.
07.09.2007, 00:35
Hi folks!
Da alle die regelmäßig spielen EXPERTEN sind, geht meine Frage wirklich an alle (und an die Experten!):
In Niedersachsen&Schelswig-Holstein (Travemünde) ist es Usus geworden, angeblich wg. Schiedsrichteranweisung, in Spielfeldern den alten, nach der 1. Aufnahme gegenüberliegenden Wurfkreis, nach dem Sauwurf, meistens, vollständig zu löschen. D.h., der SauwerferIn oder jemand aus dem Team oder auch jemand aus dem gegnerischen Team geht im Spielfeld zurück zum vorherigen Wurfkreis und "löscht" ihn vollständig aus, indem er/sie diesen Bodenfleck GROßFLÄCHIG planiert.
Ist das REGELGERECHT? (Nach dem neuesten gültigen Reglement für den Bereich des DPV ab Januar 2007)
Oder steht diese, sich langsam durchsetzende "akribische" Praxis im WIDERSPRUCH zum gültigen Reglement?
Artikel 10 sagt:
Artikel 10 – Veränderungen des Spielgeländes
Grundsätzlich ist es den Spielern verboten, eventuelle Maßnahmen zur Veränderung des Spielgeländes
vorzunehmen. Es ist den Spielern ausdrücklich verboten, ein Hindernis, das sich auf dem Spielgelände
befindet, zu entfernen, in seiner Lage zu verändern oder zu zerdrücken.
Nur der Spieler, der die Zielkugel wirft, darf vorher lediglich die Bodenbeschaffenheit für einen Wurfpunkt
(„donnée”) erkunden, indem er, allerdings nicht mehr als dreimal, mit einer seiner Kugeln den Boden an
dieser Stelle berührt. Jedoch darf der Spieler (der sich darauf vorbereitet zu spielen) oder gegebenenfalls
ein Spieler seiner Mannschaft das Loch schließen, das durch die unmittelbar davor gespielte Kugel
entstanden ist.
Bei der Nichtbeachtung voranstehender Bestimmungen zieht sich der Spieler die in Artikel 34 aufgeführten
Maßnahmen zu.
Dagegen
fordert Artikel 6 Artikel 6 – Spielbeginn· Regeln zum Wurfkreis geradezu dazu auf:
Ein beliebiger Spieler der Mannschaft, welche die Auslosung gewonnen hat, wählt den Punkt des Abspieles
und zeichnet auf den Boden einen Kreis, in den die Füße jedes Spielers ganz hineinpassen. Der
Durchmesser muss mindestens 35 cm und höchstens 50 cm betragen.
Weiter heißt es in Artikel 6: Der Innenbereich des Wurfkreises darf während des laufenden Durchganges vollständig gereinigt werden.
Er muss jedoch danach, spätestens aber vor dem ersten Zielkugelwurf des nächsten Durchganges, in
seinen ursprünglichen Zustand versetzt werden.
Ich folgere daraus: das neue niedersächsische Schiedsrichter-RECHT ignoriert das Reglement 1. dadurch, daß es Artikel 6 falsch interpretiert, da die Regel lediglich gestattet, den "Innenbereich des Wurfkreises" (...) "vollständig zu reinigen" und nach Beendigung der Aufnahme den Spielern aufgibt (muß!), diesen "Innenbereich" wieder "in seinen ursprünglichen Zustand" zu versetzen. 2. dadurch, daß Artikel 10 verletzt wird, da dieser vorschreibt, daß grundsätzlich keine Maßnahmen zur Spielgeländeveränderung vorgenommen werden dürfen.
Die, erlaubte, Verwendung eines künstlichen Wurfkreises, wie bei der letzten WM, würde alle Probleme lösen. Diese aber stehen im Normalfall (noch) nicht zur Verfügung.
Anmerkung: das Pétanquereglement sollte wirklich möglichst bald in eine "widerspruchsfreie" Form gebracht werden.
Frage an Stéphane: könntest du eine angemessene Übersetzung der französischen Originalregel anbieten?
Anmerkung II: Natürlich ist die Formulierung in Regel 6 UNSINN, wonach der Innenbereich des Wurfkreises nach Beendigung der Aufnahme wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden muß! DAS kann nichts und niemand bisher in unserer Welt, etwas verändertes wieder in seinen URSPRUNGSZUSTAND zurück zu versetzen.
Da alle die regelmäßig spielen EXPERTEN sind, geht meine Frage wirklich an alle (und an die Experten!):
In Niedersachsen&Schelswig-Holstein (Travemünde) ist es Usus geworden, angeblich wg. Schiedsrichteranweisung, in Spielfeldern den alten, nach der 1. Aufnahme gegenüberliegenden Wurfkreis, nach dem Sauwurf, meistens, vollständig zu löschen. D.h., der SauwerferIn oder jemand aus dem Team oder auch jemand aus dem gegnerischen Team geht im Spielfeld zurück zum vorherigen Wurfkreis und "löscht" ihn vollständig aus, indem er/sie diesen Bodenfleck GROßFLÄCHIG planiert.
Ist das REGELGERECHT? (Nach dem neuesten gültigen Reglement für den Bereich des DPV ab Januar 2007)
Oder steht diese, sich langsam durchsetzende "akribische" Praxis im WIDERSPRUCH zum gültigen Reglement?
Artikel 10 sagt:
Artikel 10 – Veränderungen des Spielgeländes
Grundsätzlich ist es den Spielern verboten, eventuelle Maßnahmen zur Veränderung des Spielgeländes
vorzunehmen. Es ist den Spielern ausdrücklich verboten, ein Hindernis, das sich auf dem Spielgelände
befindet, zu entfernen, in seiner Lage zu verändern oder zu zerdrücken.
Nur der Spieler, der die Zielkugel wirft, darf vorher lediglich die Bodenbeschaffenheit für einen Wurfpunkt
(„donnée”) erkunden, indem er, allerdings nicht mehr als dreimal, mit einer seiner Kugeln den Boden an
dieser Stelle berührt. Jedoch darf der Spieler (der sich darauf vorbereitet zu spielen) oder gegebenenfalls
ein Spieler seiner Mannschaft das Loch schließen, das durch die unmittelbar davor gespielte Kugel
entstanden ist.
Bei der Nichtbeachtung voranstehender Bestimmungen zieht sich der Spieler die in Artikel 34 aufgeführten
Maßnahmen zu.
Dagegen
fordert Artikel 6 Artikel 6 – Spielbeginn· Regeln zum Wurfkreis geradezu dazu auf:
Ein beliebiger Spieler der Mannschaft, welche die Auslosung gewonnen hat, wählt den Punkt des Abspieles
und zeichnet auf den Boden einen Kreis, in den die Füße jedes Spielers ganz hineinpassen. Der
Durchmesser muss mindestens 35 cm und höchstens 50 cm betragen.
Weiter heißt es in Artikel 6: Der Innenbereich des Wurfkreises darf während des laufenden Durchganges vollständig gereinigt werden.
Er muss jedoch danach, spätestens aber vor dem ersten Zielkugelwurf des nächsten Durchganges, in
seinen ursprünglichen Zustand versetzt werden.
Ich folgere daraus: das neue niedersächsische Schiedsrichter-RECHT ignoriert das Reglement 1. dadurch, daß es Artikel 6 falsch interpretiert, da die Regel lediglich gestattet, den "Innenbereich des Wurfkreises" (...) "vollständig zu reinigen" und nach Beendigung der Aufnahme den Spielern aufgibt (muß!), diesen "Innenbereich" wieder "in seinen ursprünglichen Zustand" zu versetzen. 2. dadurch, daß Artikel 10 verletzt wird, da dieser vorschreibt, daß grundsätzlich keine Maßnahmen zur Spielgeländeveränderung vorgenommen werden dürfen.
Die, erlaubte, Verwendung eines künstlichen Wurfkreises, wie bei der letzten WM, würde alle Probleme lösen. Diese aber stehen im Normalfall (noch) nicht zur Verfügung.
Anmerkung: das Pétanquereglement sollte wirklich möglichst bald in eine "widerspruchsfreie" Form gebracht werden.
Frage an Stéphane: könntest du eine angemessene Übersetzung der französischen Originalregel anbieten?
Anmerkung II: Natürlich ist die Formulierung in Regel 6 UNSINN, wonach der Innenbereich des Wurfkreises nach Beendigung der Aufnahme wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden muß! DAS kann nichts und niemand bisher in unserer Welt, etwas verändertes wieder in seinen URSPRUNGSZUSTAND zurück zu versetzen.