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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : NADA- wirklich nötig?


thies
20.02.2008, 15:31
Hallo ihr lieben Leute.
Ich denke ihr wisst, dass es im Moment in Boule-D ein bisschen rumort und wollte mal wissen ob ihr die Aktion von DPV als sinnvoll betrachtet.
Ist es wirklich nötig diese Maßnahmen anderen aufzuzwingen oder könnte man vielleicht auch ohne Pinkelprobe ne´ Eisenkugel mit Genuss werfen?

grüße aus dem sonnigen landau

P.S.: ich finds erlich gesagt langsam ermüdent, dass menschen, die nur spass wollen sich diktatorischen richtlinien und psychischer folter beugen sollen.

XBerg
20.02.2008, 15:54
Och, ich pinkel zur not gerne unter Aufsicht in einen Becher :prost: :ugly:

Was ich mich frage ist, ob dieser Part aus der „Athletenerklärung“ (http://www.petanque-berlin.de/LPVB/pdf/doping/Athletenerkl%E4rung%20Teilnahme%20an%20DPV%20Veran staltungen.pdf)

6. Ich anerkenne ebenso und bin auch damit einverstanden, dass die Entscheidungen der oben genannten Rechtsmittelinstanzen endgültig und vollstreckbar sind, und dass ich keinerlei Ansprüche, Schiedsverfahren, Zivilprozesse oder sonstige vor irgendeinem anderen Gericht oder einer sonstigen Gerichtsinstanz anstrengen werde.


nicht sittenwidrig ist.

Zumindest steht auf der Seite der NADA (http://www.nada-bonn.de) selbst etwas ganz anderes (http://www.nada-bonn.de/recht/sportgerichtsbarkeit/):

Anfechtung vor der staatlichen Gerichtsbarkeit

Üblicherweise sieht die Verfahrensordnung des entsprechenden Sportverbandes auch die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs gegen eine Entscheidung dieses Organes für das nächsthöhere "Verbandsgericht" vor. Im Gegensatz zu den Urteilen und Schiedssprüchen der übrigen beiden Sportgerichtsbarkeiten sind diese Entscheidungen nicht endgültig, da sie zumindest vor der staatlichen Gerichtsbarkeit angefochten werden können:
Anfechtung vor der staatlichen Gerichtsbarkeit

2. Staatliche Gerichtsbarkeit
Sobald das verbandsgerichtliche Verfahren endgültig abgeschlossen worden ist, hat der Sportler die Möglichkeit die Rechtmäßigkeit einer verbandsgerichtlichen Entscheidung von einem staatlichen Gericht überprüfen zu lassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals im sog. „Reiterurteil“ 1 zur Frage Stellung genommen, in welchem Umfang Verbandsregelungen und -maßnahmen durch ein staatliches Gericht überprüft werden können. In diesem Urteil führt der BGH zunächst aus, dass die Schaffung, Überwachung und Durchsetzung solcher Regeln nach dem Verständnis der geltenden Rechtsordnung ebenso wenig eine staatliche Aufgabe sei wie die Organisation des Spitzen- und Breitensports, als deren Teil diese verstanden werden müsse. Sie sei vielmehr eine von den Verbänden, die sich die Pflege und Organisation der jeweiligen Sportart zum Ziel gesetzt haben, in Ausübung ihrer Verbandsautonomie (Art. 9 GG) zu erfüllende Aufgabe. Daher sei das
Interesse der Verbandsmitglieder wie auch der Verbände an einem sachlich angemessenen Inhalt dadurch ausreichend geschützt, dass staatliche Gerichte vereinsrechtliche Regelwerke sogenannter sozialmächtiger Verbände auf ihre inhaltliche Angemessenheit unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB überprüfen. Im Einzelnen ergeben
sich folgende Prüfungsfragen für das staatliche Gericht:

- Unterliegt der Betroffene überhaupt der Ordnungsgewalt des Vereins oder
Verbandes?
- Bietet die (ansonsten wirksame) Satzung eine ausreichende Grundlage für
die verhängte Maßnahme?
- Beruht die Maßnahme des Vereins bzw. Verbandes auf einem fehlerfreien
Verfahren der jeweils zuständigen Vereinsinstanz?
- Wurden allgemeine, ungeschriebene Verfahrensgrundsätze eingehalten, die
dem Betroffenen beispielsweise ausreichend Gelegenheit zur Verteidigung
sowie rechtliches Gehör gewähren?

Die Maßnahme ist unwirksam, wenn der Verband vom Sportler ein gesetz- oder sittenwidriges Verhalten verlangt oder der Strafausspruch als solcher willkürlich oder grob unbillig ist.

Kurz: Es wird explizit auf das Recht andere Gerichte anzurufen hingewiesen. Genau das will der DPV (aus Kostengründen?) damit ausschließen. :flop:

Mich würde auch Mal interessieren, was der Spaß kostet, voraussichtlich 18 Menschen in Becher pinkeln zu lassen. Letztendlich müssen es die bezahlen, die, nicht beim Länderpokal spielen.

bouler
20.02.2008, 18:32
Hallöchen,

Ich habe mal gehört, dass die Pinkelproben jeweils unter 10€ je Probe liegen, wenn sie dieselben einsetzen wie bei der Kadersichtung des DPV.

Unabhängig davon, ob es richtig oder falsch ist NADA-Kontrollen, Athletenerklärungen etc. Aber es gab wohl mal einen (Noch BDV-)Beschluß bei dem fast einstimmig der DPV als Sportverband mit Focus auf Leistungssport sich für ein Sportverständnis entschieden hat. Dies ist wohl daraus die nur logische Konsequenz.

Übrigens, wenn ich nur ein bissl zum Spaß Kugeln rumschmeissen will, dann brauche ich auch keine Lizenz oder in einem Kader mitspielen. Das ist aber eine Entscheidung (auch für die daraus resultierende Konsequenzen), die jeder für sich selbst fällen muß.
Wenn ich Motorrad fahren will, dann muss ich auch einen Führerschein besitzen, um auf den öffentlichen Straßen fahren zu dürfen. Um auf Privatgelände rumzukurven mit ner Crossmaschine brauche ich nicht einmal auf Alkohol verzichten.

Bis denne
bouler

Marius
20.02.2008, 21:38
Da kann ich nur zustimmen.

Jeder entscheidet selber über seine Teilnahme am Länderpokal.
Wer dort spielen möchte hat die Regeln zu akzeptieren.

Alle anderen können weiter "gedoped" spielen - aber nicht auf einer Sportveranstaltung.

thies
21.02.2008, 00:36
Danke für eure meinung.
Frage ist und bleibt für mich was nach dem Länderpokal kommt und/oder mit was man noch zu rechnen hat. Der Länderpokal ist für mich völlig uninteressant da ich vor einiger zeit schon mit den Kader(Kinder)- Spielereien aufgehört habe. Mich interessiert lediglich ob man jetzt bei einer DM seinen Rechtsanwalt im Gepäck haben muss?
Natürlich muss man auch anerkennen dass Leute im DPV das Petanque als Leistungssport sehen oder zumindest es in diese Richtung treiben wollen. Daraus resultiert aber auch die Frage nach einem Amateur oder Konkurenzverband.
Wie steht ihr dazu?

grüße aus landau

Ps: Petanque/Boule ist immer noch als Randsportart anzusehen und somit für mich Spass

Marius
21.02.2008, 07:22
Am letzten Wochenende fand die Landesdelegiertenversammlung in unserem Landesverband statt. Peter Blumenröther war anwesend und konnte uns die Stellung des DPV gut vermitteln.

Ich versuche das mal so gut es geht wiederzugeben:
Es geht dem DPV nicht darum mit der Keule um sich zu schlagen sondern auf den sportlichen TOP-Events (darunter fallen für den DPV Länderpokal, DMs und die Bundesliga) ein Zeichen zu setzen. Nur so ist auch die Fortzahlung der Fördergelder durch den Landessportbund gewährleistet. Diese betragen im nächsten Jahr immerhin schon 44.000€!

Konkret wird das also heißen, dass du auf diesen Veranstaltungen mit Stichproben rechnen musst. So würde ich das verstehen.

Die Frage nach einem Konkurenzverband resultiert für mich in keinem Fall.
Ich bin zwar nicht voll informiert, aber wie ist es denn im Fußball? Da spielen doch auch die Amateuermannschaften im DFB oder?
Es gibt hier zwar andere Verbände aber die schreiben sich glaube ich unverblühmt auf die Stirn Vatertags- oder andere Saufturniere auszurichten.
Beispiel: Der Werberfußballverband (nicht die genaue Betitelung)

Das Petanque eine Randsportart ist, ist wiederspruchslos richtig.
Aber um die Chance haben das jemals zu verändern sind diese Maßnahmen einzig richtig.

Und lieber Stefan, in deinem vorherigen Beitrag hätte man rauslesen können dass du kein Spaß hast wenn du Länderpokal oder eine DM spielst und dabei "clean" bleiben müsstest. Ich hoffe, dass dem nicht so ist. Denn genau darum geht es glaube ich bei der ganzen Geschichte. Eben diese Leute nicht mehr auf dem Siegertreppchen zu sehen. Was macht das einen Eindruck gegenüber der Presse, dem anwesenden Bürgermeister oder sonstigen Außenstehenden, wenn bei der Siegerehrung einer DM die Leute schon betrunken oder sonst was sind.

Liebe Grüße aus Hamburg

Klaus K.
21.02.2008, 23:54
Was mich irritiert ist die STRENGST-MÖGLICHE, anscheinend, Haltung des neuen dpv in dieser Frage. Liest man die einleitenden Sätze von Alexander (nomen est omen?) Bauer, fragt man sich doch, ob (stellvertretend immerhin für den DPV) er mit seiner Ausdrucksweise: In wenigen Wochen sind aus vielen Landesverbänden wichtige Beschlüsse zu erwarten, die über das Leben und Sterben unseres Verbandes als Ganzes entscheiden können.
, nicht doch sich in einem anderen Jahrzehnt gefühlt hat, in diesem Moment der Niederschrift, welche dann unkorrigiert veröffentlicht wurde und einem Leser der JETZTZEIT vielleicht einen - unverhofften - SCHAUER über den Rücken jagt oder, ist ja schon Gechichte, gejagt hat. Einheimische eingeschlossen.
Andere Sportverbände wie der Schießsport(siehe ganz UNTEN, nach den Definitionen von Doping durch die deutsche Sporthochschule Köln und das Meyer Lexikon) sehen die Problematik mindestens genau so brisant, aber: aus einer demokratischen Perspektive! Sie behaupten verbandsintern wie - offiziell: Rechte & Pflichten eines Sportlers.

Dies ist ein Beitrag von Klaus K.

7.10.2005

Breitensportliche und Leistungssportliche Eckpfeiler des Pétanque in Deutschland
Teil 1: Leistungssport Pétanque und Trainerwesen

Betrete das unentdeckte Land -
ENTER THE UNDISCOVERED COUNTRY !

In wenigen Wochen sind aus vielen Landesverbänden wichtige Beschlüsse zu erwarten, die über das Leben und Sterben unseres Verbandes als Ganzes entscheiden können. Pathetik ist durchaus angesagt, entscheidet doch unsere Basis demokratisch über seine eigene Zukunft:
Entweder für einen modernen, der rasanten Mitgliederentwicklung der letzten 15 Jahre und den heutigen Bedürfnissen angepassten und vom Deutschen Sportbund mit seinen Bestimmungen und Anforderungen auch für Förderungen offenen Sportverband, oder für einen nach alten Regeln der Achtziger und Neunziger Jahre geführten Zusammenschluss von Interessenverbänden des Boulespiels. DPV News vom: siehe oben.[/QUOTE]

http://www.dshs-koeln.de/biochemie/rubriken/01_doping/01.html

Was ist Doping?
Die Definition der Welt-Anti-Doping Agentur (WADA):

"Doping ist das Vorhandensein einer verbotenen Substanz, deren Metaboliten oder eines Markers in Körperbestandteilen eines Athleten. Doping ist die Verwendung von Substanzen aus den verbotenen Wirkstoffgruppen und die Anwendung verbotener Methoden, usw. Siehe auch WADA-Dopingdefrinition, Worl Anti-Doping Code, Artikel 1 and 2

Doping-Reglements

Die Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit unter Zuhilfenahme von pharmakologischen Wirkstoffen ist sicherlich ein alter Wunschtraum der Menschheit.
Hierbei sind wirksame Substanzen, die aus pflanzlichen Naturstoffen isoliert bzw. zu medizinischen Zwecken synthetisiert wurden, um entsprechende Krankheitszustände zu heilen, immer wieder verwendet worden.

http://lexikon.meyers.de/meyers/Doping
Doping
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Doping [ˈdɔ−, ˈdoː−, englisch] das, Versuch der körperlichen Leistungssteigerung mit chemischen, pharmakologischen oder physikalischen Methoden, die nach der Liste des betreffenden Sportfachverbandes oder des Internationalen Olympischen Komitees verboten sind. Doping stellt eine Gefahr für die Gesundheit dar, da es durch den Abbau von Schutzbarrieren (z. B. Erschöpfungsgefühl, Schmerz) zum Zusammenbruch lebenswichtiger Körperfunktionen kommen kann. Zu den verbotenen Substanzen gehören muskelaufbauende (anabole) Wirkstoffe, Hormone und verwandte Substanzen (z. B. Erythropoetin, Wachstumshormon), Beta-2-Agonisten (Asthmamittel), Substanzen mit antiöstrogener Wirkung sowie harntreibende Substanzen; zu den verbotenen Methoden zählen die Verbesserung des Sauerstofftransports (»Blutdoping«), chemische und physikalische Manipulationen einer Harnprobe sowie das Gendoping. Zusätzlich gehören Stimulanzien, Narkotika, Cannabinoide und Corticosteroide während des Wettkampfs zu den verbotenen Substanzen. Dopingmittel werden meist durch Harnanalysen festgestellt, gegebenenfalls auch durch eine Blutprobe. Der Dopingnachweis führt zur Disqualifikation des Sportlers und zu anderen Sanktionen bis hin zur Sperre, in einigen Ländern auch zu Gefängnisstrafen.

Das zahlenmäßig größte Dopingproblem betrifft nicht den Hochleistungssport, sondern den Bereich des Bodybuildings. Einige Zehntausend junge Menschen nehmen in Deutschland Anabolika ein, obwohl die gesundheitlichen Gefahren bekannt sind.
Doping-Ahndung im Schießsport
http://www.bogenundpfeile.de/Doping/Doping_Rechte.htm
Seite "Doping: die Rechte und die Pflichten bei der Dopingkontrolle" in der Rubrik "Doping"

Der Ablauf bei einer Dopingkontrolle wird sehr erst genommen. Um Vorwürfen und Manipulationen vorzubeugen und die Rechte des unschuldigen Athleten sicher zu stellen, ist der Ablauf bei einer Dopingkontrolle sehr exakt beschrieben. Diese Abläufe sind in Rechte und Pflichten des Athleten definiert.
Rechte des Athleten bei der Dopingkontrolle


* eine Vertrauensperson zur Dopingkontrolle mitzunehmen
* in Deutschland bei urinproben auf einem Kontrollbeauftragten des gleichen Geschlechts zu bestehen
* auf die Vorlage eines Ausweises des Kontrollbeauftragten zu bestehen
* auf einem Ort der Aufnahme zu bestehen, an dem die notwendige Diskretion und die Korrektheit der Abnahme gewährleistet ist
* bei Trainingskontrollen die Sichtkontrolle abzulehen, wenn der Sportler das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
* Vorbehalte gegenüber der Durchführung der Kontrolle auf dem Protokoll der Dopingkontrolle niederzuschreiben
* bei unangemeldeten Eintreffen des Kontrollbeauftragten jegliche Tätigkeit mit der der Sportler beschäftigt ist (z. B. das Training), zu beenden
* im Falle einer positiven A-Probe eine Untersuchung der B-Probe bei der gleichen oder einer anderen IOC-akkreditierten Untersuchungsstelle zu verlangen (auf Kosten des Sportlers)
* im Falle einer positiven A-Probe mit einer Vertrauensperson bei der Analyse der B-Probe anwesend zu sein
* im Falle eines Verfahrens rechtliches Gehör vor dem Verbandsgericht in Anspruch zu nehmen

Pflichten des Athleten bei der Dopingkontrolle


* Änderungen der Anschrift des gewöhnlichen Aufenthaltsorts unverzüglich bei der NADA anzuzeigen
* eine Abwesenheit vom gemeldeten gewöhnlichen Aufenthalts- oder Trainingsort von mehr als 24 oder 72 Stunden (je nach Testpoolzugehörigkeit) bei der NADA anzuzeigen.
* sich gegenüber dem Kontrollbeauftragen auszuweisen
* die in den letzten 7 Tagen eingenommenen Medikamente auf dem Protokoll der Dopingkontrolle anzugeben
* sich einer zweiten Probe zu unterziehen, sofern bei der Bestimmung der pH-Werte und der Urindichte Grenzwerte über- bzw. unterschritten werden oder ein konkreter Manipulationsverdacht besteht
* bei der notwendigen Einnahme von Medikamenten mit verbotenen Wirkstoffen zur Behandlung auf die erstellte Ausnahmegenehmigung hinzuweisen


Für die Kaderathleten gilt, dass der Athlet der NADA einen präzisen Rahmentrainingsplan zukommen lassen muss. Damit wird die Durchführung von unangemeldeten Kontrollen verbessert.

Krysztoff
22.02.2008, 10:57
@marius: wenn es keine wirklich begreifliche argumentation gibt, wird immer die frage gestellt." wenn du kein bouleturnier spielen kannst, ohne clean zu bleiben dann..."
diese frage stellt sich doch nicht im geringsten. jeder der an einer veranstaltung teilnimmt, sollte sich idealerweise, an die aufgestellten regeln des veranstalters und des spiels halten, so lange sie nicht die intimen und freiheitlichen menschenrechte verletzen!!!
wenn man sich die dpv-athletenerklärung durchliest, kann der eindruck entstehen, das man seine rechte mit einer seiner unterschrift auser kraft setzt.

Klaus K.
22.02.2008, 15:49
Um die Diskussion auf das wesentliche zu fokussieren, beziehe ich mich auf die Athletenerklärung des DPV und die in ihr geforderte Anerkennung der alleinigen Zuständigkeit des DPV sowie des Ausschlusses der Inanspruchnahme des Rechtsweges durch den Athleten..
Absatz 4 und 5 der Athletenerklärung des DPV
4. Ich anerkenne und bin damit einverstanden, dass der DPV die Befugnis und die
Zuständigkeit besitzt, diejenigen Sanktionen zu verhängen, die in der Anti-Doping-
Ordnung des DPV vorgesehen sind.
5. Ich anerkenne ebenso und bin auch damit einverstanden, dass jeder Streit, der sich
aufgrund einer Entscheidung nach den Anti-Doping-Ordnung des DPV ergibt,
ausschließlich vor eine Rechtsmittelinstanz der DPV-Rechtsordnung gebracht werden
kann, die als Schiedsgericht endgültig und verbindlich entscheidet.

Diese Punkte 4 und 5 der Athletenerklärung des DPV stehen im direkten Widerspruch zu den
Rahmen-Richtlinien zur Bekämpfung des Dopings (1.12.2001/Frankfurt)
des DOSB, die jeder beim DPV downloaden kann. Dort heißt es in der aktuell gültigen Fassung:
Dritter Abschnitt
Verfahren
§ 15
Einleitung des Verfahrens
1. Ist auf Grund eines Untersuchungsergebnisses (§ 13 Abs. 2 und 3) oder auf andere Weise
die Anwendung eines verbotenen Wirkstoffes oder einer verbotenen Methode festgestellt, so
hat die zuständige Mitgliedsorganisation bei der Verbandsinstanz, die über
Zulassungssperren oder Maßregeln entscheidet, ein Verfahren einzuleiten. Die gemeinsame
Anti-Doping-Kommission des Deutschen Sportbundes und des Nationalen Olympischen
Komitees für Deutschland ist von der Verfahrenseinleitung und von dem Ergebnis des
Verfahrens jeweils unverzüglich zu unterrichten. Im Rahmen dieses Verfahrens sind
rechtsstaatliche Grundsätze zu beachten; insbesondere ist dem/der Sportler/in rechtliches
Gehör zu gewähren.
Bei Verdacht auf einen Verstoß gegen § 6 a AMG hat zudem eine Anzeige bei der
zuständigen Staatsanwaltschaft zu erfolgen. Der Verband hat die ADK über die Anzeige und
den Fortgang des Verfahrens unverzüglich zu informieren.
2. Im Falle der Verweigerung oder schuldhaften Vereitelung der Dopingkontrolle oder der
pharmakologischen, chemischen oder physikalischen Manipulation der Urin-/Blutprobe oder
Dopingkontrolle (§ 8 Abs. 2) ist entsprechend zu verfahren.



Aus den Sätzen unter 1. Die gemeinsame
Anti-Doping-Kommission des Deutschen Sportbundes und des Nationalen Olympischen
Komitees für Deutschland ist von der Verfahrenseinleitung und von dem Ergebnis des
Verfahrens jeweils unverzüglich zu unterrichten. Im Rahmen dieses Verfahrens sind
rechtsstaatliche Grundsätze zu beachten; insbesondere ist dem/der Sportler/in rechtliches
Gehör zu gewähren.
Bei Verdacht auf einen Verstoß gegen § 6 a AMG hat zudem eine Anzeige bei der
zuständigen Staatsanwaltschaft zu erfolgen. Der Verband hat die ADK über die Anzeige und
den Fortgang des Verfahrens unverzüglich zu informieren. geht ganz deutlich hervor, daß kein rechststaatliches Verfahren ausgeschlossen werden kann und in keinem Falle der DPV mit seiner Gerichtsbarkeit allein, d.h. ohne darüber den zuständigen nationalen Stellen unverzüglich zu berichten, tätig werden kann.

Insofern ist meines Erachtens die vom DPV geforderte Athletenerklärung hinfällig und nicht zu beachten.
Das eben unterscheidet eine Demokratie von einem totalitären Staats - und Rechtsgebilde, daß die Judikative in keinem Falle und schon gar nicht von Sondergerichten wie eben Sportgerichte sind, ausgehebelt werden kann.
Wie man auf eine solche Anmutung kommen kann, ist mir ein Rätsel???

Ich werde in jedem Falle diesen Sachverhalt dem DOSB mitteilen und um Aufklärung bitten.

Klaus K.

thies
22.02.2008, 16:02
@zoffel: danke mein lieber. wie ich gelesen habe werden camay und du auch an dem Länderpokal teilnehmen und wollt nur mitteilen, dass ich mich freue euch zu sehen.

thies BCK(arlsruhe)

XBerg
22.02.2008, 16:29
@zoffel: danke mein lieber. wie ich gelesen habe werden camay und du auch an dem Länderpokal teilnehmen und wollt nur mitteilen, dass ich mich freue euch zu sehen.

thies BCK(arlsruhe)

Hi Thies - ist derzeit aufgrund der ungeklärten Präsidumslage im Berliner Verband völlig unklar, ob Berlin teilnehmen kann. :(

Gruß

Stéphane

Klaus K.
22.02.2008, 16:43
Email: office(at)dosb.de des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)

Für alle, die ernsthaft interessiert sind an diesem Thema. Einfach nachfragen.

XBerg
22.02.2008, 16:48
kann denn der Olympische Sportbund Fragen für eine nicht-olympische Sportart überhaupt beantworten? Bzw. interessiert er sich überhaupt dafür?

boshendal
22.02.2008, 18:23
Die Nicht Olympischen Verbände (NOV) sind ebenfalls im DOSB organisiert.

thies
22.02.2008, 19:21
@XBerg Präsidiumslage? wie ? was ? wer?
sorry aber ich bin verwirrt weil auf der DPV-HP Berlin angemeldet erscheint

gruß

thies
22.02.2008, 19:23
sorry XBerg

hab grade weitergelesen und bin jetzt voll informiert.

Klaus K.
22.02.2008, 20:00
Der DOSB heißt erst seit kurzer Zeit so. Früher DSB (Deutscher Sportbund). Er ist damit der Zusammenschluß (Dachorganisation) aller dt. Sportverbände.
Der DOSB hat eine eigene und sehr interessante hp und gibt ein Magazin heraus, in dem Sport - und Fitnesstipps gegeben werden und man sich über bestimmte Themen ausführlich informieren kann. Z.B. Dehnen.
http://www.dosb.de/de/ + http://www.richtigfit.de/

Klaus K.

Klaus K.
22.02.2008, 20:21
http://www.dshs-koeln.de/biochemie/r...doping/01.html

Die Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit unter Zuhilfenahme von pharmakologischen Wirkstoffen ist sicherlich ein alter Wunschtraum der Menschheit.
Hierbei sind wirksame Substanzen, die aus pflanzlichen Naturstoffen isoliert bzw. zu medizinischen Zwecken synthetisiert wurden, um entsprechende Krankheitszustände zu heilen, immer wieder verwendet worden.

Dies ist der eine Befund. Der andere heißt: Dopingkontrollen dienen in allererster Linie dem Gesundheitsschutz des Sportlers. Die Verbände haben da eine Schutzfunktion.

Doping kann, theoretisch wie praktisch, nicht wirklich verhindert werden. Aber es gilt, unmißverständlich allen Beteiligten am Doping (Systematisches Dopen setzt ein SYSTEM voraus! mit vielen Interessengruppen!!!) klarzumachen, daß Doping NICHT gewollt ist und bekämpft wird.

Der Athlet ist in den meisten Fällen und im modernen Wettkampfsport praktisch das letzte Glied einer Kette von Interessen verschiedenster Art und nimmt, bei Lichte besehen, eine Art OPFERSTATUS ein. SIEHE CHINA!!!
Diese Sichtweise aber entläßt den Athleten gleichwohl nicht aus seiner eigenen Verantwortlichkeit!
Man muß aber die Fakten in die richtige Relation bringen!
Dazu sei nochmals das Buch von John Hobermann empfohlen: Maschine Mensch.

Klaus K.

Klaus K.
23.02.2008, 13:35
Hallo Stéphane,

wollte nur mal nachfragen: wie hast du dich denn entschieden? Unterschreibst du?
Und was ist aus deiner Anfrage an den dpv geworden? Du hattest doch wissen wollen, wie es dazu gekommen ist, eine zusätzliche Athletenerklärung zu machen. Und warum sie so wie vorliegt ausgefallen ist.

Klaus K.

XBerg
24.02.2008, 12:01
Hallo Klaus,

ich habe keine Anfrage an den DPV gerichtet... habe ich das irgendwo geschrieben? :confused:

Klaus K.
26.02.2008, 18:40
Antwort des Justiziars des DOSB auf meine Anfrage an den DOSB vom 22.02.08:

Sehr geehrter Herr Kirchhof,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, auf die wir Ihnen gerne antworten.

Gestatten Sie uns aber bitte einleitend die Bemerkung, dass wir an sich nicht mehr zuständig sind und auch die von Ihnen zitierte Rechtsquelle – Anti-Doping-Rahmenrichtlinie des DSB – nicht mehr greift. So hat bereits im Jahre 2002 die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) in Bonn die entsprechende Aufgabenstellung übernommen. Die NADA (http://www.nada-bonn.de) ist u.a. dafür zuständig, die von der Weltagentur (WADA) veröffentlichte einschlägige Rechtsnorm (WADA-Code) in nationales Recht umzusetzen. Dies ist mit Verabschiedung des NADA-Codes auch geschehen. Von daher haben die DSB-Rahmenrichtlinien keine Gültigkeit mehr. Ferner ist festzustellen, dass nach der vor rund eineinhalb Jahren vollzogenen Verschmelzung von DSB und NOK zum DOSB auch diese Institutionen nicht weiter existieren.

Inhaltlich haben Sie grundsätzlich Recht, wenn Sie schreiben, dass es nicht möglich ist, den Rechtsweg zu verkürzen oder auszuschließen. Hierbei muss aber die Einschränkung beachtet werden, dass es durchaus zulässig ist, Sport-Schiedsgerichte zu vereinbaren, sofern sie mit den Vorgaben der Zivilprozessordnung in Einklang stehen. Wird sodann in Athletenvereinbarungen hierauf Bezug genommen und eine separate Schiedsvereinbarung geschlossen, kann tatsächlich der Weg zu den staatlichen Gerichten ausgeschlossen werden. Eine sonstige Beeinträchtigung / Verkürzung des Rechtsweges ist nicht zulässig, führt aber nicht zur Nichtigkeit der Gesamtvereinbarung sondern lediglich dazu, dass diese Bestimmungen nicht beachtet werden müssen.

Sonstige Aufklärung – insbesondere zur Frage, ob die Athletenerklärung Ihres Verbandes zum NADA-Code kompatibel ist, erhalten Sie unmittelbar von der NADA.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Holger Niese

Justitiar

Mal sehn, was die NADA zu meiner Anfrage sagt.

Klaus K.

Klaus K.
27.02.2008, 16:12
Zu: Athletenordnung und DPV Anti-Doping Recht, was sagt die NADA

Wenn "ich" die unten zietierten Ausführungen "richtig" lese, ist die Athletenerklärung des DPV SO nicht möglich, eigentlich unzulässig.
Siehe unten unter: Sportgerichtsbarkeit. Zitat:
Verbandsinterne Gerichtsbarkeit

Die verbandsinterne Gerichtsbarkeit stellt in der Regel die erste Verfahrensstufe dar, bei der sich der Athlet (oder auch ein Dritter) vor einem Verbandsorgan für einen Verstoß gegen Sportreglen, wie z.b. Anti-Doping-bestimmungen, zu verantworten hat. Diese Verbandsorgane tragen die oft irreführende Bezeichnung "Schiedsgericht", sind jedoch in der Regel nicht als "echtes" Schiedsgericht iSd. ZPO anzusehen.

Klaus K.

http://www.nada-bonn.de/recht/
RECHT
Sport und Recht - Sportrecht

Der auf nationaler wie internationaler Ebene betriebene Leistungssport hat in den letzten 20 Jahren eine tiefgreifende Veränderung erfahren: aus dem "Amateursport" im klassischen Sinne, d.h. die Ausübung des Sports aus Liebe zum Sport selbst, wurde der Wirtschaftszweig "Leistungsport", in dem Athleten, Sponsoren, Medienunternehmen um finanziellen Erfolg und soziale Anerkennung mit lauteren oder unlauteren Mitteln wie z.B. Doping wetteifern. Das Risiko des Scheiterns hatte sich für die Beteiligten dementsprechend so erheblich erhöht, dass man nicht gewillt war, negative Entscheidungen insbesondere der Verbandsgerichtsbarkeit zu akzeptieren. Die ersten Entscheidungen der staatlichen Gerichte wie auch des Court of Arbitration for Sports (CAS) führten dazu, dass die Regelwerke der Sportverbände sich rechtsstaatlichen Maßstäben angepasst haben und heute größtenteils ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Interesse an einem effektiven Doping-Kampf und dem Schutzbedürfnis der Athleten haben.

SPORTGERICHTSBARKEIT

Der Begriff "Sportgerichtsbarkeit" umfasst drei zunächst voneinander unabhängige Verfahrenswege:

* die verbandsinterne Gerichtsbarkeit, in der Organe des Verbandes auf Grundlage des Verbandsregelwerkes und einer ggf. vorhandenen Verfahrensordnung, eine sportrechtliche Streitigkeit entscheiden,
* die staatliche Gerichtsbarkeit, in der die Zivilgerichte auf Grundlage des BGB (oder anderer Gesetze) unter Zugrundelegung der Verbandsregelwerke eine Entscheidung treffen, und zuletzt
* die Schiedsgerichtsbarkeit, die als gleichwertiger Ersatz der staatlichen Gerichtsbarkeit eine sportrechtliche Streitigkeit abschließend beurteilt.

Verbandsinterne Gerichtsbarkeit

Die verbandsinterne Gerichtsbarkeit stellt in der Regel die erste Verfahrensstufe dar, bei der sich der Athlet (oder auch ein Dritter) vor einem Verbandsorgan für einen Verstoß gegen Sportreglen, wie z.b. Anti-Doping-bestimmungen, zu verantworten hat. Diese Verbandsorgane tragen die oft irreführende Bezeichnung "Schiedsgericht", sind jedoch in der Regel nicht als "echtes" Schiedsgericht iSd. ZPO anzusehen.

Siehe zur Abgrenzung zwischen Verbands- und Schiedsgericht den folgenden Text:
Abgrenzung Verbandsgerichtsbarkeit & Schiedsgerichtsbarkeit (15 kb)
Anfechtung vor der staatlichen Gerichtsbarkeit

Üblicherweise sieht die Verfahrensordnung des entsprechenden Sportverbandes auch die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs gegen eine Entscheidung dieses Organes für das nächsthöhere "Verbandsgericht" vor. Im Gegensatz zu den Urteilen und Schiedssprüchen der übrigen beiden Sportgerichtsbarkeiten sind diese Entscheidungen nicht endgültig, da sie zumindest vor der staatlichen Gerichtsbarkeit angefochten werden können:
Anfechtung vor der staatlichen Gerichtsbarkeit (11 kb)
Der "Court of Arbitration for Sports"

Neben der Anfechtung vor der staatlichen Gerichtsbarkeit nimmt die "echte" Schiedsgerichtsbarkeit aus den oben bereits genannten Gründen eine immer wichtigere Stellung ein. Mit der Gründung des Court of Arbitration for Sports (CAS) in Lausanne wurde eine Institution geschaffen, die unter "Umgehung" der staatlichen Gerichtsbarkeit Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Sport abschließend entscheiden kann. Die Einrichtung des CAS führte nicht nur zu einem fortschreitenden Verzicht auf die staatliche Gerichtsbarkeit, sondern war zugleich auch Initialzündung für die Entstehung weiterer Schiedsgerichte auf nationaler Ebene. Nähere Informationen zu den Aufgaben des CAS, der Verfahrensordnung und aktuellen Verfahren finden Sie unter http://www.tas-cas.org.
Der Court of Arbitration (22 kb)

XBerg
04.03.2008, 12:55
Große Überraschung: Die Athletenerklärungen wurden nicht eingesammelt :rolleyes:

Von einer Dopingprobe habe ich weit und breit ebenfalls nichts gesehen :biggrin:

Viel Wind um nichts? :confused:

hanaupetanque
04.03.2008, 18:46
...und da kann doch was nicht stimmen...wer wind sät, wird sturm ernten..:stupid:

Klaus K.
06.03.2008, 00:42
Es ist vermutlich müßig anzumerken, daß manchen, eher: vielen, Beiträgen anzumerken ist entweder eine basale UNLUST zur Kommunikation, d.h. zur Mitteilung von ETWAS in einer WORTreihung, die man als SATZ bezeichnen könnte und in der KLAR zum Ausdruck gebracht ist: 1. worauf beziehe ich mich, 2. was will ich sagen und 3. SO nehme ich Stellung. - Egal. - Oder: ???

Meine kleine Rechts-Kunde hier, ausgehend von thies&Stéphanes Bemerkungen zu NADA, Länderpokal und Athletenerklärung, including der Einschaltung des DOSB wie der NADA, die sich allerdings bei mir persönlich noch nicht gemeldet hat, hat vielleicht doch WIRKUNG gezeigt!(?)

Jedenfalls nennt mich der DPV-Geschäftsführer jetzt HERR K. und hat mich aus der email-Liste gestrichen, also: meine evtl. emails an den dpv werden jetzt als Spam ausgeschaltet. Sollte ich etwas WOLLEN vom dpv, müßte ich einen RICHTIGEN Brief hin schreiben. Vermutlich als Einschreiben mit RÜCKSCHEIN und RÜCK-RÜCK-RÜCKschein, um ganz sicher zu gehn, daß dieser auch wirklich wirklich etc. angekommen ist. Irgendwie lächerlich. Aber: im neuen dpv alles möglich.

Lieber Stéphane, du kannst auch von einer Dopingprobe nichts sehen! WAS ist das für ein Bewußtsein hier? Habt ihr denn GAR KEINE AHNUNG VON GAR NICHTS? WENN du was von einer DP mitbekommst, dann ist diese UNGÜLTIG.
Das einzige was du mitbekommen kannst, wenn du aufmerksam bist ist, daß "FREMDE" plötzlich anwesend sind, die einzelne Athleten ansprechen und nach schluß der Veranstaltung "abführen" zu einer DP. WIE man sich dann verhalten kann, siehe, hier im Thread: www.bogenundpfeile.de

Also, das ist doch die Frage zum Komplex DP auf dpv veranstaltungen: WAS ist eigentlich von diesem ganzen BRIMBORIUM zu halten? WÄRE es dem dpv tatsächlich ERNST mit diesem Problem(?)((unseres Sportes???)), wäre doch die athletenerklärung eingezogen worden!!! Das ist doch keine KLEINKINDER-TOMBOLA, solch eine Athletenerklärung.

Es gilt eigentlich immer noch: jedes Volk hat genau die REGIERUNG, die es im GRIFF halten kann! Bis der Brunnen so lange in den KRUG kotzt, bis das er zerbricht.

Klaus K.

Steter Tropfen hölt den Stein. Sprach der Rab` zum Igelschwein.

XBerg
08.03.2008, 00:48
03.03.2008: Kaderbetreuer Rücktritte PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Martina Becker (Präsidentin)
Montag, 3. März 2008
Tom Arnold, Ralf Nitzschke und Jürgen Albers haben heute mitgeteilt, dass sie ihre Tätigkeit als Betreuer der hessischen Kaderspieler mit sofortiger Wirkung niederlegen. Nicht betroffen ist der Landeskader Jugend, für den sein Betreuer Dirk Hillmann weiterhin zur Verfügung steht.
Anlass für den Rücktritt waren die vom DPV für die Teilnahme am Länderpokal geforderten Anti-Doping-Ehrenerklärungen aller teilnehmenden Spieler und Betreuer und geplanten Dopingkontrollen. Über deren Rechtsmäßigkeit war man geteilter Meinung.

In diesem Zusammenhang sind auch inhaltliche Differenzen in der Bewertung der verbandlichen Kaderarbeit deutlich geworden, die zunächst nicht ausgeräumt werden konnten.

Für ihre Arbeit in den letzten beiden Jahren sei ihnen herzlich gedankt.

Quelle: Homepage (http://www.hessenpetanque.de/) des HPV

Rücktritt wegen der Athletenerklärungen. ^^ :shocked:

hanaupetanque
09.03.2008, 09:22
Über eine Rechtsmäßigkeit kann es meines Erachtens keine geteilte Meinung geben. Entweder etwas ist...oder ist nicht im Rahmen der bestehenden Gesetze und Satzungen. Wer eine falsche Meinung hatte, sollte diese korrigieren.
Die Kehrtwendung beim DPV (die Athletenerklärungen wurden in Rastatt dann doch nicht gefordert) ist offensichtlich. Eine Erklärung dazu steht aus. Ebenso sollte sich der Hess. Petanqueverband öffentlich (bei seinen Mitgliedern) umfassend äußern und nicht nur nicht nur einen oberflächlichen 7-Zeiler auf die homepage stellen.

thies
09.03.2008, 11:28
@hanaupetanque: find ich auch allerdings muss man sich auch fragen warum selbst 7tage nach dem länderpokal keine dementsprechende erklärung oder erläuterung auf der seite des dpv zu finden ist.
ich war vor ort und schon dort wurde dieses thema mit keiner silbe erwähnt. ich frage mich ob dieses thema jetzt abgeschlossen ist und ob der dpv sich dazu bereit erklärt mal wieder auf den boden zu kommen und offener zu seinen spielern ist?

gruß aus ld

Klaus K.
09.03.2008, 15:57
Hallo thies, wenn du in Rastatt warst, was war denn nun mit der Entnahme von Urinproben? Gestern in Jever hieß es, aus jedem LV mußten 2 Spieler sich einer "Urinprobe" unterziehen, wurden ausgelost.
Gruß, Klaus

Krysztoff
09.03.2008, 17:56
@klaus k.: auf dem länderpokal gab es keinerlei dopingtests. allerdings gab der dpv bekannt, das spieler die mit alkohol oder alkoholfreiem bier gesehen werden, sofort disqualifiziert werden.
ich habe vor ort nicht mitbekommen das jemand disqualifiziert wurde!

thies
09.03.2008, 18:26
@zoffel: servus
@KlausK: wie zoffel schon sagte gab es keine urinproben und auch sonst keine tests.

gruß