Klaus K.
27.02.2008, 15:56
Frage(n) an den DPV:
Unter welchen Umständen/Zumutungen kann ein "normaler" Lizenznehmer noch an LMs und DMs (falls qualifiziert) und am LIGA - Spielbetrieb teilnehmen?
1. Die von euch auf der DPV-Seite veröffentlichten Rahmen-Richtlinien zur Bekämpfung des Dopings (1.12.2001/Frankfurt)
sind ungültig, weil: überholt. (Siehe Antwort des Justiziars des DOSB an mich, hier zu lesen imThread: NADA - wirklich nötig?)
2. In der Die Anti-Doping Ordnung wurde am 17.03.2007 durch den DPV Verbandstag beschlossen Anti-Doping Ordnung des DPV heißt es:
§ 9 Durchführungsbestimmung
a) Athleten und Betreuer müssen bei der Einschreibung nachweisen, dass sie das
Anti-Doping Regelwerk erhalten und davon Kenntnis genommen haben. Ebenso
müssen sie das Regelwerk anerkennen und unterstützen.
Hierzu ist das Formular Anlage 3 zu verwenden.
b) Athleten und Betreuer der DPV Kader hinterlegen das ausgefüllte Formular zum
Jahreswechsel beim ADB. Ohne diese Erklärung ist keine Mitwirkung im Kader-
betrieb möglich.
c) Ohne ausgefülltes Formular Anlage 3 ist keine Teilnahme an Deutschen Meister-
schaften möglich.
Für eine reibungslose Abwicklung sind die Athleten und Betreuer bereits mit der
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Einladung zur Qualifikation dringend aufzufordern, die Anti-Doping Regelungen
zur Kenntnis zu nehmen.
WAS bedeutet das für die Lizenznehmer, die in diesem Jahr an den Qualifikationen zu den Dt. Meisterschaften und an diesen teilnehmen wollen?
Bedeutet das zum Beispiel, daß 1. alle Lizenznehmer, die teilnehmen wollen, Abstinenzler werden müssen (nie mehr Alkohol trinken dürfen)?
Daß 2. alle Lizenznehmer, die sich zu LMs angemeldet haben damit rechnen müssen, BESUCH von DROGENFAHNDERN aus den eigenen Reihen und/oder der NADA erhalten können? Zitate:
§ 2 Geltungsbereich der Anti - Doping Ordnung
a) Die Anti-Doping Ordnung sowie die DOSB Rahmen Richtlinien zur Bekämpfung
des Dopings und der NADA-CODE in der jeweils gültigen Fassung gelten unein-
geschränkt unabhängig von der Nationalität für alle Spieler, die am Spielbetrieb
des Deutschen Pétanque Verbandes teilnehmen, sowie für die Spieler-Betreuer.
b) Der Spielbetrieb umfasst:
Alle Aktivitäten des A-B-C Kaders (Training, Spielbetrieb, Lehrgänge)
•
Deutsche Meisterschaften
•
Bundesliga inklusiv Aufstiegsrunde
•
Länderpokal
•
und
§ 5 Kontrollen
Kontrollen erfolgen auf Grund der Vereinbarung zwischen NADA und DPV.
Sie können im gesamten in § 2 genannten Geltungsbereich durchgeführt werden. Jede
Person kann jederzeit während der Veranstaltung kontrolliert werden. Kontrollen erfol-
gen durch Prüfer der NADA. Kontrollen können ohne Ankündigung erfolgen.
Die NADA zum Beispiel macht im Leistungs - und Hochleistungssport vor allem Trainingskontrollen und VOR-Wettkampf und WETTKAMPFkontrollen.
Nach aktueller Aussage der NADA werden die Kontrollen wie folgt vorgenommen:
http://www.nada-bonn.de/dopingkontrollen/
DOPINGKONTROLLEN
Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) ist die Institution in Deutschland, die für das Dopingkontrollsystem zuständig ist. Die NADA organisiert in Deutschland derzeit die Dopingkontrollen außerhalb der Wettkämpfe für die Athleten der Spitzenverbände. Seit dem Start im Jahr 2003 bis einschließlich 2007 führte sie jeweils ca. 4.500 Trainingskontrollen im Jahr durch. Für 2008 ist eine Erhöhung auf 8.000 bis 9.000 Trainingskontrollen vorgesehen. Laut Stiftungsverfassung ist das Ziel der NADA, ein einheitliches Dopingkontrollsystem für Deutschland umzusetzen, also auch die Kontrollen bei Wettkämpfen zu übernehmen. Bisher führt die NADA vereinzelt Wettkampfkontrollen durch. Die Wettkampfkontrollen werden derzeit weitgehend von den Verbänden/Veranstaltern organisiert, weil die Ressourcen der NADA eine Übernahme bislang nicht zuließen.
und
WETTKAMPFKONTROLLEN
Vorwettkampfkontrollen (Pre-Competition Testing)
In einigen Ausdauersportarten werden vor dem Wettkampf Blutproben zur Bestimmung des Hämoglobinwertes (z. B. Skilanglauf, Biathlon) oder des Hämatokrits (z. B. Radsport) genommen. Bei einer Überschreitung von festgelegten Grenzwerten kann eine vorübergehende Wettkampfsperre als Schutz vor Gesundheitsgefährdung ausgesprochen werden.
Dopingkontrollen bei Wettkämpfen (In-Competition Testing)
Dopingkontrollen werden bei nationalen und internationalen Veranstaltungen von den jeweiligen Fachverbänden in Zusammenarbeit mit den Veranstaltern durchgeführt. Bei großen Veranstaltungen werden in der Regel die Medaillengewinner plus einige ausgeloste Sportler(inn)en kontrolliert. Die Auswahl der Sportler(innen) stellt meistens einen Kompromiss zwischen den Erfordernissen einer weit gestreuten und möglichst viele Personen umfassenden Kontrolle, der zur Verfügung stehenden Laborkapazität, dem möglichen Aufwand und den finanziellen Mitteln dar. Die Ausgewählten haben sich - abhängig von den Vorschriften des Verbandes - innerhalb einer bestimmten Zeit nach Wettbewerbsende in der Kontrollstation zu melden. Zum Nachweis ihrer Identität haben sie die ID-Card, den Reisepass oder Personalausweis vorzulegen. Zur Kontrolle kann der Sportler eine Begleitperson mitbringen.
Um Manipulationen zu verhindern, werden die ausgewählten Sportler vom Wettkampfende bis zum Eintreffen in der Kontrollstation von einem so genannten Chaperon begleitet und nicht aus den Augen gelassen.
Wie will der DPV nun vorgehen? Ist das diskutiert worden? Dürfen, um zu übertreiben???, nun alle Lizenznehmer ihre Bier - und WEINkeller zumachen haben ab gestern nur noch - ??? - , ja welche zugelassenen Getränke und andere Lebensmittel etc. zu sich zu nehmen?
Habt ihr bedacht, welche KOMPLIKATIONEN sich ergeben und weiter ergeben können im Verband, wenn hier nicht klare und nachvollziehbare Orientierungen gegeben werden?
Erstmal PUNKT an dieser Stelle.
Klaus K.
Unter welchen Umständen/Zumutungen kann ein "normaler" Lizenznehmer noch an LMs und DMs (falls qualifiziert) und am LIGA - Spielbetrieb teilnehmen?
1. Die von euch auf der DPV-Seite veröffentlichten Rahmen-Richtlinien zur Bekämpfung des Dopings (1.12.2001/Frankfurt)
sind ungültig, weil: überholt. (Siehe Antwort des Justiziars des DOSB an mich, hier zu lesen imThread: NADA - wirklich nötig?)
2. In der Die Anti-Doping Ordnung wurde am 17.03.2007 durch den DPV Verbandstag beschlossen Anti-Doping Ordnung des DPV heißt es:
§ 9 Durchführungsbestimmung
a) Athleten und Betreuer müssen bei der Einschreibung nachweisen, dass sie das
Anti-Doping Regelwerk erhalten und davon Kenntnis genommen haben. Ebenso
müssen sie das Regelwerk anerkennen und unterstützen.
Hierzu ist das Formular Anlage 3 zu verwenden.
b) Athleten und Betreuer der DPV Kader hinterlegen das ausgefüllte Formular zum
Jahreswechsel beim ADB. Ohne diese Erklärung ist keine Mitwirkung im Kader-
betrieb möglich.
c) Ohne ausgefülltes Formular Anlage 3 ist keine Teilnahme an Deutschen Meister-
schaften möglich.
Für eine reibungslose Abwicklung sind die Athleten und Betreuer bereits mit der
5
Einladung zur Qualifikation dringend aufzufordern, die Anti-Doping Regelungen
zur Kenntnis zu nehmen.
WAS bedeutet das für die Lizenznehmer, die in diesem Jahr an den Qualifikationen zu den Dt. Meisterschaften und an diesen teilnehmen wollen?
Bedeutet das zum Beispiel, daß 1. alle Lizenznehmer, die teilnehmen wollen, Abstinenzler werden müssen (nie mehr Alkohol trinken dürfen)?
Daß 2. alle Lizenznehmer, die sich zu LMs angemeldet haben damit rechnen müssen, BESUCH von DROGENFAHNDERN aus den eigenen Reihen und/oder der NADA erhalten können? Zitate:
§ 2 Geltungsbereich der Anti - Doping Ordnung
a) Die Anti-Doping Ordnung sowie die DOSB Rahmen Richtlinien zur Bekämpfung
des Dopings und der NADA-CODE in der jeweils gültigen Fassung gelten unein-
geschränkt unabhängig von der Nationalität für alle Spieler, die am Spielbetrieb
des Deutschen Pétanque Verbandes teilnehmen, sowie für die Spieler-Betreuer.
b) Der Spielbetrieb umfasst:
Alle Aktivitäten des A-B-C Kaders (Training, Spielbetrieb, Lehrgänge)
•
Deutsche Meisterschaften
•
Bundesliga inklusiv Aufstiegsrunde
•
Länderpokal
•
und
§ 5 Kontrollen
Kontrollen erfolgen auf Grund der Vereinbarung zwischen NADA und DPV.
Sie können im gesamten in § 2 genannten Geltungsbereich durchgeführt werden. Jede
Person kann jederzeit während der Veranstaltung kontrolliert werden. Kontrollen erfol-
gen durch Prüfer der NADA. Kontrollen können ohne Ankündigung erfolgen.
Die NADA zum Beispiel macht im Leistungs - und Hochleistungssport vor allem Trainingskontrollen und VOR-Wettkampf und WETTKAMPFkontrollen.
Nach aktueller Aussage der NADA werden die Kontrollen wie folgt vorgenommen:
http://www.nada-bonn.de/dopingkontrollen/
DOPINGKONTROLLEN
Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) ist die Institution in Deutschland, die für das Dopingkontrollsystem zuständig ist. Die NADA organisiert in Deutschland derzeit die Dopingkontrollen außerhalb der Wettkämpfe für die Athleten der Spitzenverbände. Seit dem Start im Jahr 2003 bis einschließlich 2007 führte sie jeweils ca. 4.500 Trainingskontrollen im Jahr durch. Für 2008 ist eine Erhöhung auf 8.000 bis 9.000 Trainingskontrollen vorgesehen. Laut Stiftungsverfassung ist das Ziel der NADA, ein einheitliches Dopingkontrollsystem für Deutschland umzusetzen, also auch die Kontrollen bei Wettkämpfen zu übernehmen. Bisher führt die NADA vereinzelt Wettkampfkontrollen durch. Die Wettkampfkontrollen werden derzeit weitgehend von den Verbänden/Veranstaltern organisiert, weil die Ressourcen der NADA eine Übernahme bislang nicht zuließen.
und
WETTKAMPFKONTROLLEN
Vorwettkampfkontrollen (Pre-Competition Testing)
In einigen Ausdauersportarten werden vor dem Wettkampf Blutproben zur Bestimmung des Hämoglobinwertes (z. B. Skilanglauf, Biathlon) oder des Hämatokrits (z. B. Radsport) genommen. Bei einer Überschreitung von festgelegten Grenzwerten kann eine vorübergehende Wettkampfsperre als Schutz vor Gesundheitsgefährdung ausgesprochen werden.
Dopingkontrollen bei Wettkämpfen (In-Competition Testing)
Dopingkontrollen werden bei nationalen und internationalen Veranstaltungen von den jeweiligen Fachverbänden in Zusammenarbeit mit den Veranstaltern durchgeführt. Bei großen Veranstaltungen werden in der Regel die Medaillengewinner plus einige ausgeloste Sportler(inn)en kontrolliert. Die Auswahl der Sportler(innen) stellt meistens einen Kompromiss zwischen den Erfordernissen einer weit gestreuten und möglichst viele Personen umfassenden Kontrolle, der zur Verfügung stehenden Laborkapazität, dem möglichen Aufwand und den finanziellen Mitteln dar. Die Ausgewählten haben sich - abhängig von den Vorschriften des Verbandes - innerhalb einer bestimmten Zeit nach Wettbewerbsende in der Kontrollstation zu melden. Zum Nachweis ihrer Identität haben sie die ID-Card, den Reisepass oder Personalausweis vorzulegen. Zur Kontrolle kann der Sportler eine Begleitperson mitbringen.
Um Manipulationen zu verhindern, werden die ausgewählten Sportler vom Wettkampfende bis zum Eintreffen in der Kontrollstation von einem so genannten Chaperon begleitet und nicht aus den Augen gelassen.
Wie will der DPV nun vorgehen? Ist das diskutiert worden? Dürfen, um zu übertreiben???, nun alle Lizenznehmer ihre Bier - und WEINkeller zumachen haben ab gestern nur noch - ??? - , ja welche zugelassenen Getränke und andere Lebensmittel etc. zu sich zu nehmen?
Habt ihr bedacht, welche KOMPLIKATIONEN sich ergeben und weiter ergeben können im Verband, wenn hier nicht klare und nachvollziehbare Orientierungen gegeben werden?
Erstmal PUNKT an dieser Stelle.
Klaus K.